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Allgemeine Geschäftbedingungen der Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Versteigerungen und Verkäufe der Karner & Dechow Industrie-Auktionen Ges.m.b.H

ALLGEMEINES

Die Karner & Dechow Industrie-Auktionen Ges.m.b.H. (in der Folge kurz Karner&Dechow oder Versteigerer) führt Verkäufe und Versteigerungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen durch. Diese Bedingungen gelten ausdrücklich auch für Verkäufe, die nicht im Rahmen einer Versteigerung erfolgen. Mit der Teilnahme an der Versteigerung akzeptieren und unterwerfen sich aktive Teilnehmer und sonstige Besucher der Versteigerung diesen Geschäftsbedingungen. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes, bleiben unberührt. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, werden Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Karner&Dechow nicht Vertragsinhalt.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Kaufvertrag direkt mit dem Versteigerer oder mit dessen Auftraggeber zustande kommt.

GEWÄHRLEISTUNG

Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie liegen und stehen, es werden keine bestimmten Eigenschaften zugesichert. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung oder Schadenersatz an der gekauften Sache oder neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Massen, Fabrikate, Typen, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Versteigerungskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Die Angabe von Ausrufpreisen stellt keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Verkehrswertes dar.

Kataloginhalte in Fremdsprachen stellen lediglich Hilfsübersetzungen dar. Für die Richtigkeit der Übersetzungen übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Zuschläge erfolgen, soweit nicht abweichend im Katalog ausgewiesen, in Euro.

VERSTEIGERUNG, ZUSCHLAG

Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungspositionen zusammen zu legen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurück zu ziehen. Die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, bestimmt ausschließlich der Versteigerer. Der Versteigerer kann jedes Gebot ohne Angabe von Gründen zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen.

Ein Bieter, der im Auftrag eines Dritten ersteigert, haftet solidarisch neben diesem.

GEFAHRTRAGUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Mit dem Zuschlag bzw dem freihändigen Verkaufsabschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung, der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl der Gegenstände einschließlich von denen Bestandteilen und Nebensachen auf den Käufer über. Das Eigentumsrecht geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Umsatzsteuer auf den Käufer über, bei Schecks nach bankbestätigter Gutschrift.

ENTGELT, ZAHLUNG

Das vom Käufer an den Versteigerer außer dem Kaufpreis für die Leistungen des Versteigerers zu zahlende Aufgeld beträgt 15 %. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Differenzbesteuerte Objekte werden im Katalog gesondert ausgewiesen.

Alle Gegenstände werden nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätigtem Scheck verkauft. Die Annahme von Schecks liegt im Ermessen des Versteigerers und erfolgt zahlungshalber.

Sollte es aus welchen Gründen auch immer zu Ansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer kommen (z.B. Gewährleistung, Anfechtung, Schadenersatz) oder sollte der Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben werden oder aus anderen Gründen wegfallen, bleibt der Anspruch auf das Aufgeld davon unberührt.

FÄLLIGKEIT, VERZUGSFOLGEN

Der Kaufpreis ist bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages.

Im Verzugsfall kann der Gegenstand ohne Nachfristsetzung neuerlich in derselben Auktion oder in einer späteren angeboten werden, ein neuerliches Angebot gilt als Vertragsrücktritt. Bei Aufhebung des Zuschlages ist der Versteigerer auch berechtigt, den Zuschlag nachträglich dem Zweitbestbieter zu dessen letztem Gebot zu erteilen.

Erfüllt ein Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag trotz einer Zahlungsaufforderung nicht oder nicht vollständig, so ist der Versteigerer unbeschadet allfälliger sonstiger Rechte berechtigt, entweder auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen oder ohne Nachfristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten. In jedem Fall haftet der säumige Käufer für jeglichen geldwerten Ausfall, insbesondere Verzugszinsen, zusätzliche Aufwendungen und Kosten der zweckmäßigen Rechtsverfolgung.

UMSATZSTEUERKAUTION, IDENTIFIKATIONSNUMMER (UID)

Käufer aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, haben die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises wird die Umsatzsteuer umgehend zurück erstattet.

Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land können nur nach Vorlage der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) umsatzsteuerfrei erfolgen.

ÜBERGABE, LIEFERUNG

Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei Demontage und Abtransport auf Kosten und Risiko des Ersteigerers zu erfolgen haben.

Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport wem auch immer entstehen, haftet der Käufer. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Bei der Abholung sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten, der Käufer haftet dem Versteigerer für alle Schäden durch die Nichtbefolgung.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung wird keine Haftung übernommen, es herrscht generelles Rauchverbot. Die Inbetriebnahme von Geräten ist strengstens untersagt.

VERRECHNUNG, RECHNUNGSLEGUNG

Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber einzuziehen und einzuklagen.

Die im Rahmen einer Auktion oder unmittelbar danach ausgestellten Rechnungen bedürfen einer nochmaligen Prüfung durch unsere Buchhaltung, so dass nachträgliche Korrekturen, soweit sie sachlich begründet sind, zulässig sind.

ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Bad Aussee. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen.

Für alle Streitigkeiten zwischen Karner&Dechow und dem Kunden ist ausschließlich das sachlich für Prozesse zwischen den Streitteilen und örtlich für Bad Aussee zuständige Gericht zuständig. Karner&Dechow behält sich jedoch vor, Klage gegen den Kunden auch bei dessen allgemeinem Gerichtsstand einzubringen.

DATENSCHUTZ, WERBEMASSNAHMEN

Der Versteigerer ist berechtigt, die vom Käufer bzw Teilnehmer einer Versteigerung bekannt gegebenen Daten (insb Name, Adresse, EMail, Telefonnummer) zum Zweck der Information über künftige Verkäufe oder Auktionen zu erheben, speichern und verarbeiten. Diese Berechtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Die Ausstellung einer Bieterkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises.

INTERNETAUKTIONEN

Für Onlineversteigerungen und Versteigerungen per Webcast gelten zusätzlich die auf der jeweiligen Internetseite ersichtlichen besonderen Bedingungen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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