Karner & Dechow Auktionen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Die Karner & Dechow Industrie-Auktionen Ges.m.b.H. (in der Folge kurz „Karner & Dechow“ oder „Dienstleister“) ist Dienstleister für die Verwertung von Unternehmen und -teilen sowie Versteigerung von beweglichen Gegenständen (in der Folge kurz „Auktionen“).

  2. Karner & Dechow führt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Allgemeinen Auktionsbedingungen durch.

  3. Bei den Auktionen (Online- und/oder Präsenzauktionen) der Karner & Dechow handelt es sich grundsätzlich um öffentliche Versteigerungen im Sinne des § 3 Z 4 FAGG.

  4. Diese Bedingungen gelten auch ausdrücklich für Verkäufe, die nicht im Rahmen einer Auktion erfolgen.

  5. Mit der Teilnahme an der Auktion akzeptieren und unterwerfen sich aktive Bieter, Höchstbieter sowie Käufer bei Online-/Präsenz-Auktionen oder –verkäufen, und sonstige Besucher der Webseite (in der Folge kurz „Kunde“) diesen Geschäftsbedingungen sowie den Allgemeinen Auktionsbedingungen. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben davon unberührt. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, werden etwaige Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsinhalt.

  6. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Auktionsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob der Kaufvertrag direkt mit Karner & Dechow als Versteigerer oder mit dessen Auftraggeber zustande kommt.

  7. Die Auktion kann in eigenem Namen, kommissionsweise oder vermittlungsweise auf eigene oder fremde Rechnung, inner- oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten, im Internet oder mit Hilfe jedes sonstigen Vertriebsmediums erfolgen.

2. Gewährleistung

  1. Karner & Dechow stellt lediglich die Plattform vom Troostwijk Auktionen (https://www.troostwijkauctions.com) zur Versteigerung für Auktionsveranstalter und Bieter zur Verfügung. Bei Zuschlag kommt ein Vertragsverhältnis zwischen Auktionsveranstalter und Höchstbieter zustande. Ansprüche aus Gewährleistung wegen Leistungsstörungen aus dem zwischen den Bietern und dem Auktionsveranstalter abgeschlossenen Vertrag können gegenüber Karner & Dechow nicht geltend gemacht werden.

  2. Bei den im Zuge dieser Verwertungsmethode angebotenen Versteigerungsobjekten handelt es sich in der Regel um Gebrauchtgegenstände.

  3. Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie liegen und stehen, es werden keine bestimmten Eigenschaften zugesichert. Ansprüche des Bieters bzw. Käufers auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz an der gekauften Sache oder neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich, aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  4. Es besteht während jeder Online-Auktion grundsätzlich die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte an jeweils definierten Besichtigungsterminen persönlich vor Ort in Augenschein zu nehmen und zu besichtigen.

  5. Die Beschaffenheit des Versteigerungsobjektes ergibt sich aus der Beschreibung und weiteren Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere zu technischen Daten, Maßen, Fabrikat, Type, Baujahr oder Mengenangaben, wobei für offenkundige Rechtschreibfehler oder Falschangaben keine Beschaffenheitsgarantie übernommen wird. Die jeweilige Beschreibung gründet auf den Angaben des Auftraggebers, weshalb Karner & Dechow keine Haftung für deren Richtigkeit übernimmt. Die Angabe von Ausrufpreisen stellt keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Verkehrswertes dar.

  6. Alle gebrauchten Gegenstände unterliegen einer dem jeweiligen Alter entsprechenden Abnutzung. In der Beschreibung werden solche Beschädigungen oder Mängel nicht angegeben, die offenkundig (unter anderem durch die Möglichkeit der Besichtigung festgestellt werden können) oder für die Wertbestimmung unwesentlich sind. Bei solchen Mängeln ist jede Reklamation des Höchstbieters bzw. Käufers gesetzlich ausgeschlossen.

  7. Kataloginhalte in Fremdsprachen stellen lediglich unverbindliche Hilfsübersetzungen dar. Für die Richtigkeit der Übersetzungen übernimmt Karner & Dechow keine Haftung. Zuschläge erfolgen, soweit nicht abweichend im Katalog ausgewiesen, in Euro. Für die Auslegung von etwaigen Auffassungsunterschieden zwischen den Interessenten, Bietern, Käufern, Auftraggebern und Karner & Dechow sind ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Auktionsbedingungen, Informationen und Texte maßgeblich.

  8. Nachdem es sich bei den Auktionen in der Regel um öffentliche Versteigerungen handelt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährleistung.

  9. Bei exekutiv versteigerten Objekten (in Insolvenzverfahren) ist jede Gewährleistung ebenfalls bereits gesetzlich ausgeschlossen.

  10. Bei Verwertungen, welche die Voraussetzungen für eine öffentliche Versteigerung nicht erfüllen, wird die Frist für die gesetzliche Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände gegenüber Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) auf 1 Jahr eingeschränkt.

  11. Karner & Dechow kann nicht zum Schadenersatz für leicht fahrlässiges Handeln herangezogen werden. Gegenüber Unternehmern iSd § 1 KSchG ist darüber hinaus auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  12. Karner & Dechow haftet nicht für etwaige Schäden, welche durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen, sowie für Schäden aufgrund längerer Lagerung.

  13. Bei Beschädigung oder Verlust eines Versteigerungsobjekts haftet Karner & Dechow gegenüber dem Höchstbieter nur bei grober Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern, insbesondere nur bei zumindest krasser, grober Fahrlässigkeit. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist darüber hinaus mit der Höhe des Höchstgebots begrenzt.

3. Ausschluss leasio enormis (Verkürzung um die Hälfte)

  1. Handelt es sich bei dem Bieter um einen Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG, wird die Anwendung des § 934 ABGB hiermit vertraglich ausgeschlossen.
  2. Die Preisbildung bei Online-Auktionen erfolgt in einer besonderen, dynamischen Art der Preisfestsetzung durch Gebotsabgabe und Zuschlag an den Höchstbietenden. Die Übernahme des Bieters zum Zuschlagspreis erfolgt daher aus besonderer Vorliebe und in Kenntnis des wahren Wertes, weshalb die Anwendung des § 934 ABGB auch für Verbraucher ausgeschlossen wird.

4. Versteigerung, Zuschlag

  1. Karner & Dechow behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund ein Versteigerungsobjekt von der Auktion bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern.

  2. Die Auktionen sind öffentlich und freiwillig. Sie finden als zeitlich begrenzte Veranstaltungen nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung idgF und gemäß dieser Bestimmungen und der Auktionsbedingungen statt. Die Auktion kann sowohl in Form einer Präsenzauktion, Fernauktion oder Online-Auktion, als auch in einer Kombination dieser Formen erfolgen.

  3. Karner & Dechow ist berechtigt, Versteigerungspositionen zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, bestimmt ausschließlich Karner & Dechow. Karner & Dechow kann ein Gebot aus wichtigem Grund zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Karner & Dechow übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Haftung für die fehlerfreie Abwicklung von Geboten.

  4. Gebote, die keine eindeutige Bezeichnung des Gegenstandes oder des Versteigerungstermins oder keine ziffernmäßig bestimmte Höhe des Gebots in Euro enthalten, werden nicht angenommen.

  5. Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab, entscheidet Karner & Dechow nach eigenem Ermessen.

  6. Der Bieter ist an sein Gebot im Nachverkauf bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem Tag des Einlangens gebunden. Die Annahmeerklärung durch Karner & Dechow im Nachverkauf ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag, zur Post gegeben oder telefonisch oder via E-Mail vorgenommen wird.

  7. Ein Bieter, der im Auftrag eines Dritten ersteigert, haftet solidarisch neben diesem.

5. Schätzung, Beschreibung

  1. Die Beschreibung und die Ausrufpreise beruhen auf den subjektiven Überzeugungen des Dienstleisters und/oder der Experten, Sachverständigen oder Auftraggeber und werden mit der jeweils gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt. Die Angaben, auch wenn sie im Vorfeld eines Versteigerungsauftrages gemacht wurden, stellen jedenfalls keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Karner & Dechow übernimmt für die Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere auch nicht nach den Maßstäben der § 1299 f ABGB.

  2. Leitet der Dienstleister oder der Auftraggeber (Zustands-)Berichte dritter Experten oder Sachverständiger weiter, ist jede Haftung für deren Richtigkeit ausgeschlossen.

  3. Reklamationen und Unrichtigkeiten bei der Preisbestimmung oder Beschreibung sowie allfällige Haftungen gegenüber dem Auftraggeber und den externen Experten sind ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zulässig.

6. Gefahrtragung, Eigentumsvorbehalt

  1. Mit dem Zuschlag bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung, der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl der Gegenstände einschließlich von deren Bestandteilen und Nebensachen auf den Höchstbieter bzw. Käufer über. Ab dem Zuschlag bis zur Übernahme lagern die ersteigerten Objekte daher auf Gefahr des Höchstbieters bzw. Käufers. Das Eigentumsrecht geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Umsatzsteuer auf den Höchstbieter bzw. Käufer über, bei Überweisungen nach bankbestätigter Gutschrift.

  2. Die Verpackung und jeder Versand erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Höchstbieters bzw. Käufers.

7. Entgelt, Zahlung

  1. Das vom Bieter an den Dienstleister außer dem Kaufpreis für die Leistungen des Dienstleisters zu zahlende Aufgeld beträgt 18 %. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Differenzbesteuerte Objekte werden im Katalog gesondert ausgewiesen. Bei allen Objekten werden daher zum Zuschlagspreis noch hinzugerechnet:

    a) Aufgeld (Käufergebühr)
    b) Umsatzsteuer
    c) eventuell weitere Zuschläge

  2. Gekaufte Objekte werden erst nach Bezahlung ausgehändigt. Die Zahlung muss per Banküberweisung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

  3. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu Ansprüchen des Bieters gegen den Auftraggeber kommen (z.B. Gewährleistung, Anfechtung, Schadenersatz) oder sollte der Kaufvertrag einvernehmlich aufgehoben werden oder aus anderen Gründen wegfallen, bleibt der Anspruch auf das Aufgeld von Karner & Dechow davon unberührt.

  4. Aufgrund der Bestimmungen der EU (Europäischen Union) zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche besteht eine gesetzliche Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 15.000,--. In einem solchen Fall ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

8. Fälligkeitsdatum, Verzug

  1. Der Kaufpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer sowie einem eventuell weiteren Zuschlag) ist bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages.

  2. Der Zuschlagspreis zzgl. Aufgeld und allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer ist nach Zuschlagserteilung spätestens am letzten, in der Auktionsbeschreibung ausgewiesenen Abholtermin zu bezahlen. Der Zuschlagspreis kann vorab per spesenfreier Überweisung oder spätestens bei Abholung in Bar entrichtet werden. Abweichende Regelungen zu dieser allgemeinen Zahlungsabwicklung werden in der jeweiligen Auktionsbeschreibung explizit bekannt gegeben.

  3. Der Höchstbieter/Käufer haftet nach Zuschlagserteilung für die vollständige und rechtzeitige Kaufpreiszahlung, auch im Fall, dass er in der Auktion im Auftrag für eine dritte Person mitgeboten hat. Stellt Karner & Dechow auf Wunsch des Höchstbieters bzw. Käufers eine Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt Karner & Dechow damit ausschließlich die Akzeptanz einer schlichten (zusätzlichen) Erfüllungsverpflichtung durch die namhaft gemachte dritte Person, ohne ihr weitere Rechte wie insbesondere Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte, etc. einzuräumen, sowie unter Aufrechterhaltung der vollständigen Haftung des Höchstbieters/Käufers.

  4. Erfüllt ein Höchstbieter/Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag trotz Zahlungsaufforderung nicht oder nicht vollständig, so ist Karner & Dechow unbeschadet allfälliger sonstiger Rechte berechtigt, für sich oder den Auftraggeber

    a) entweder weiter auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen, oder
    b) unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder
    c) den Gegenstand für Rechnung des Käufers wieder zu versteigern.

  5. In jedem Fall haftet der säumige Höchstbieter/Käufer für jeglichen geldwerten Ausfall, insbesondere Verzugszinsen, zusätzliche Aufwendungen für eine etwaige Zwischenlagerung, sowie für einen Ausfall aus einem etwaigen Mindererlös und die Kosten der zweckmäßigen Rechtsverfolgung. Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der Frist bezahlt, so ist Karner & Dechow berechtigt, Verzugszinsen, vom Rückstand tageweise berechnet, vierteljährlich angelastet in der Höhe von 6 % p.a. über die für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten EURIBOR, („European Interbank Offered Rate“) 3 Monate zu verrechnen.

  6. Im Verzugsfall kann der Gegenstand unter Setzung und Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen neuerlich einer Auktion zugeführt werden. Bei Aufhebung des Zuschlages ist Karner & Dechow auch berechtigt, den Zuschlag nachträglich dem Zweitbestbieter zu dessen letztem Gebot zu erteilen.

  7. Im Falle einer erneuten Versteigerung aufgrund Zahlungsverzugs wird der Höchstbieter, welcher sich im Verzug befindet, hinsichtlich der dabei zur Anwendung gelangenden Gebühren und Bedingungen wie ein Auftraggeber behandelt.

  8. Sofern sich der Höchstbieter im Zahlungsverzug befindet, haftet er dem Auktionsveranstalter sowie Karner & Dechow gegenüber für einen Ausfall oder Mindererlös sowie sonstige durch den Zahlungsverzug verursachte Mehrkosten. Die Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen seitens des Höchstbietenden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  9. Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - zu Ansprüchen des Höchstbieters gegen den Auftraggeber oder zur einvernehmlichen Vertragsauflösung zwischen dem Höchstbieter und dem Auftraggeber kommen, so bleibt der Anspruch von Karner & Dechow auf das Nutzungsentgelt (Aufgeld) samt gesetzlicher Umsatzsteuer des betreffenden Versteigerungsobjekts gegenüber dem Höchstbieter davon unberührt. Sofern der Vertrag durch Verschulden des Höchstbieters aufgelöst wird, haftet der Höchstbieter für sämtliche mit dem Zuschlag entstandenen Kosten wie Anfahrt, Demontage, Abtransport, Lagerung, Rücksendung oder Rücktransport gegenüber Karner & Dechow.

  10. Im Falle des Zahlungsverzuges fallen zusätzliche Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 25,-- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung an. Darüber hinaus haftet der Höchstbieter im Zahlungsverzug für sämtliche Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

9. Umsatzsteuer

  1. Bieter bzw. Käufer aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind (Drittstaaten), haben die Umsatzsteuer als Kaution an Karner & Dechow zu zahlen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen sowie nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises wird die Umsatzsteuer umgehend zurückerstattet.

  2. Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (ausgenommen an in Österreich ansässige Unternehmen und differenzbesteuerte Objekte) können nur nach Vorlage der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) umsatzsteuerfrei erfolgen.

10. Übergabe, Lieferung

  1. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei Demontage und Abtransport auf Kosten und Risiko des Höchstbieters zu erfolgen haben.

  2. Die Abholung des ersteigerten Objektes durch den Höchstbieter bzw. einem von ihm Beauftragten ist entsprechend der Verordnung für innergemeinschaftliche Lieferungen strengeren Regelungen unterworfen. In Entsprechung dieser gesetzlichen Vorschrift wird daher die Identität des Abholenden durch Karner & Dechow festgestellt (durch Kopie eines Reisepass oder Personalausweis). Der beauftragte Übernehmer der Ware des Höchstbieters hat eine entsprechende Spezialvollmacht von diesem vorzulegen. Die Nachweisdokumente werden digital im Kundenverwaltungssystem der Karner & Dechow Industrie-Auktionen Ges.m.b.H. abgespeichert und zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt.

  3. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport, wem auch immer, entstehen, haftet der Höchstbieter bzw. Käufer. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Höchstbieter bzw. Käufer für alle Folgekosten. Bei der Abholung sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Der Höchstbieter bzw. Käufer haftet gegenüber Karner & Dechow für alle Schäden durch die Nichtbefolgung.

  4. Ersteigerte Objekte sind sofort nach vollständiger Zahlung zu übernehmen. Werden ersteigerte Objekte nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung abgeholt, ist Karner & Dechow bzw. der Auftraggeber berechtigt, Kosten für die Lagerung in Rechnung zu stellen oder sie auf Kosten und Gefahr des Höchstbieters bzw. Käufers bei einem Lagerhalter einzulagern.

11. Haftungsbeschränkungen

  1. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung wird keine Haftung übernommen, es herrscht generelles Rauchverbot. Die Inbetriebnahme von Geräten ist strengstens untersagt.

  2. Karner & Dechow und jene Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, können nicht zum Ersatz eines leicht fahrlässig herbeigeführten Schadens herangezogen werden und haften gegenüber Unternehmern auch nicht für schlichte grobe Fahrlässigkeit.

  3. Für Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen, für Schäden, die sich als Folge längerer Lagerung ergeben oder entgangenen Gewinn, übernimmt Karner & Dechow ebenso keine Haftung.

12. Verrechnung, Rechnungslegung

  1. Karner & Dechow ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber einzuziehen und einzuklagen.

  2. Die im Rahmen einer Auktion oder unmittelbar danach ausgestellten Rechnungen bedürfen einer nochmaligen Prüfung durch unsere Buchhaltung, so dass nachträgliche Korrekturen, soweit sie sachlich begründet sind, zulässig sind.

13. Datenschutz, Werbemaßnamen, Datenänderung

  1. Karner & Dechow ist berechtigt, die vom Auftraggeber, Käufer bzw. Bieter bekannt gegebenen Daten (insb. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) zum Zweck der Buchhaltung, zu internen Marktforschungszwecken und der Information über künftige Verkäufe oder Auktionen zu erheben, speichern und verarbeiten. Auftraggeber, Käufer bzw. Bieter stimmen weiters der Übertragung der Daten an Konzern- und Partnerunternehmen von Karner & Dechow zu, die diese für die oben aufgezählten Zwecke verwenden dürfen. Diese Berechtigung und Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  2. Karner & Dechow gibt Personaldaten ohne Zustimmung des Betroffenen nicht bekannt, soweit nicht eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht oder Ansprüche auf den Versteigerungsgegenstand von dritter Seite geltend gemacht werden. Werden von dritter Seite Ansprüche auf den Versteigerungsgegenstand, aus welchem Titel immer, geltend gemacht, ist Karner & Dechow berechtigt, diesem Dritten

    a) die Daten einer gemäß diesen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit § 1425 ABGB erfolgten oder beabsichtigten gerichtlichen Hinterlegung und/oder
    b) die Personalien (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.) des Auftraggebers des betroffenen Gegenstandes bekanntzugeben.

  3. Die Ausstellung einer Bieterkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises.

  4. Wer Namen oder Adresse, Telefon-,Telefaxnummer oder E-mail-Adresse unrichtig angibt oder spätere Änderungen Karner & Dechow nicht mitteilt, hat den sich hieraus ergebenden Schaden selbst zu tragen bzw. Karner & Dechow zu ersetzen. Zustellungen an die zuletzt der Karner & Dechow bekanntgegebene Anschrift gelten auch dann als wirksam erfolgt, wenn sich der Auftraggeber und Bieter an dieser Anschrift nicht oder nicht mehr aufhalten sollte.

14. Online-Auktionen

  1. Für Online-Auktionen und Auktionen per Webcast gelten zusätzlich etwaige auf der jeweiligen Internetseite ersichtlichen besonderen Bedingungen.

  2. Dem Bieter wird die Möglichkeit eingeräumt, in den letzten 60 Minuten vor Ablauf der jeweiligen Online-Auktion persönlich bei Karner & Dechow mittels Bieterkarte an der Auktion teilzunehmen. Die Anmeldung zur Präsenzauktion hat schriftlich (per E-Mail) an Karner & Dechow, zumindest 1 Woche vor Ablauf der Online-Auktion, zu erfolgen.

  3. Online-Bietern wird der Zuschlag per Internet angezeigt. Durch den Zuschlag als Willenserklärung kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande, der den Käufer zur Abnahme der ersteigerten Objekte und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages samt Nebenkosten verpflichtet.

  4. Die Teilnahme an der Online-Auktion erfordert eine einmalige Registrierung einer geschäftsfähigen natürlichen Person bei Karner & Dechow mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten und mit einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort.

  5. Karner & Dechow haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung von Bieternummer und Passwort.

  6. Bei der Anmeldung einer juristischen Person muss eine vertretungsberechtigte natürliche Person namhaft gemacht werden.

  7. Pro Kunde ist nur eine Registrierung zulässig. Die Angabe eines Postfaches als Adresse ist unzulässig. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Bieter verpflichtet, die Angaben in seinem Bieter-Konto unverzüglich zu aktualisieren.

15. Rücktrittsrecht

  1. Für Unternehmer besteht grundsätzlich kein Rücktritts- und Widerrufsrecht, außer ein solches wurde ausdrücklich vereinbart oder durch Gesetz eingeräumt.

  2. Widerrufsrecht für Verbraucher:

    Bei dem Verwertungsverfahren (Online- und Präsenzversteigerungen) der Karner & Dechow Industrie - Auktionen Ges.m.b.H. handelt es sich grundsätzlich um öffentliche Versteigerungen im Sinne des § 3 Z 4 FAGG. Dem Verbraucher steht daher gemäß § 18 FAAG kein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

    Sofern es sich bei einer Online-/Präsenzversteigerung im Einzelfall um keine öffentliche Versteigerung iSd § 3 Z 4 FAGG handelt, sondern um sonstige, im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, haben Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG das Recht, ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

    Die Abwicklung des Widerrufs-Verfahrens erfolgt durch Karner & Dechow Industrie-Auktionen Ges.m.b.H. im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Auftraggebers.

    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde gegenüber Karner & Dechow Industrie - Auktionen Ges.m.b.H. (Hnilickastraße 5, A-3100 St. Pölten, Fon: +43 (0) 2742 / 22 444-0, Fax: +43 (0) 2742 / 22 444-8, Email: office@karner-dechow.at) als bevollmächtigter Erklärungsempfänger, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Es kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Der Kunde kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird ihm unverzüglich (per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

    Erfolgt seitens des Bieters ein wirksamer Widerruf, wird Karner & Dechow alle Zahlungen, die eingelangt sind, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von Karner & Dechow angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, ab Erhalt der rückgesendeten Ware. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Bieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    Karner & Dechow kann die Rückzahlung verweigern, bis die rückgesendeten Waren zurückerhalten und geprüft wurden oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat.

    Der Kunde hat die vom Widerruf umfassten Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab Widerruf des Vertrags an Karner & Dechow Industrie - Auktionen Ges.m.b.H., Hnilickastraße 5, A-3100 St. Pölten, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen versandt werden.

    Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind vom Kunden selbst zu tragen.
    Einen etwaigen Wertverlust der Waren hat der Kunde zu tragen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

16. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist St. Pölten. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen.

  2. Für alle Streitigkeiten zwischen Karner & Dechow und den Bietern, Käufern, Kunden und Auftraggebern ist ausschließlich das sachlich für Prozesse zwischen den Streitteilen und örtlich für St. Pölten zuständige Gericht zuständig. Karner & Dechow behält sich jedoch vor, Klage gegen den Bieter, Käufer, Kunden und Auftraggeber auch bei dessen allgemeinem Gerichtsstand einzubringen.

17. Außergerichtliche, „Alternative Streitbeilegung“ (AS-Stellen nach AStG)

  1. Informationspflicht lt. § 19 AStG und lt. § 4 Abs 1 Z 19 FAGG:

    Findet sich bei einer Streitigkeit zwischen Karner & Dechow und einem in Österreich oder in einem anderen EWR-Staat wohnhaften Verbraucher keine Einigung über Verpflichtungen aus einem über das Internet abgeschlossenen Online-Vertrag über Waren oder Dienstleistungen, wird Karner & Dechow den Verbraucher innerhalb angemessener Frist schriftlich (z. B. per E-Mail) auf die für deren zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stellen) Internet Ombudsmann, Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, www.ombudsmann.at und Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilferstr. 103/1/18, 1060 Wien, http://www.verbraucherschlichtung.or.at/ hinweisen und zugleich bekanntgeben, ob Karner & Dechow an Streitbeilegungs-Verfahren dieser AS-Stellen teilnehmen wird.

    Allgemeine Informationen zu den AS-Stellen und zur „Alternativen-Beilegung von Streitigkeiten“ finden sich unter http://www.ombudsmann.at/ und unter http://www.verbraucherschlichtung.or.at/. Informationen zu den Verfahrensrichtlinien des Internet-Ombudsmannes für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG(AStG-Schlichtungsverfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten) sind einsehbar unter: http://www.ombudsmann.at/media/file/67.Richtlinien_Internet_Ombudsmann_AStG-Verfahren.pdf
  2. „Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO) und Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO):

    Die EU-Kommission stellt eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

    Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Karner & Dechow Industrie-Auktionen Ges.m.b.H. ist erreichbar über die E-Mail-Adresse: office@karner-dechow.at.

18. Schlussbestimmungen

  1. Karner & Dechow behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten sämtlichen registrierten Bietern per E-Mail zugesendet. Widerspricht ein Bieter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Karner & Dechow wird den Bieter in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Frist von 4 Wochen gesondert hinweisen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: April 2022
Karner & Dechow Auktionen